Wessel | Hämmerling | Partnerschaft

 Unser Leistungsangebot

... richtet sich an Gerichte, Privatpersonen, behördliche und gewerbliche Auftraggeber und Banken:

 

  Bewertungsanlässe


Zum Beispiel:
- Feststellung und Überprüfung des Verkehrs- / Marktwertes bei Verkauf, Erwerb
- Entschädigung für die Ablösung bestehender Rechte (z.B. nach ErbbauRG, SchuldRAnpG)
- Wertermittlung zur Feststellung des Zugewinnausgleichs oder von Pflichtteilsansprüchen
- Nachweis eines niedrigeren Wertes zur Reduzierung von Erbschafts- / Schenkungssteuer
- Feststellung des Gebäudewertes bzw. des abschreibbaren Anteiles baulicher Anlagen
- Feststellung von Vermögenswerten und der Verkaufsmöglichkeiten in Betreuungsfällen
- Ermittlung der Wertveränderung bei behördlichen Eingriffen: Entschädigungswerte,
   Ausgleichsbeiträge oder Bodenwerte in Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebieten.
- Ermittlung / Plausibilisierung von Beleihungswerten, Überwachung der Sicherheiten
- Baufortschritts- und Mittelverwendungskontrolle im Bankenauftrag
- Überprüfung vorliegender Gutachten im Rahmen gutachterlicher Stellungnahmen

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  Bewertungsobjekte


Zum Beispiel:
- Ein- und Zweifamilienhäser, Eigentumswohnungen
- Mietshäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Bürogebäude
- Einzelhandelsimmobilien, Einkaufscenter, Markthallen
- Gaststätten, Pensionen, Hotels
- Kliniken, Ärztehäuser, Wohnheime und Pflegeheime
- Werkstätten, Hallen, Fabriken, Logistikobjekte
- Erholungs- und Freizeitgrundstücke
- Schulgebäue, Kindertagesstätten, Amtsgebäude
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  Bewertung von Rechten und Belastungen


Zum Beispiel:
- Wert des (bebauten) Erbbaurechts, Höhe der Gebäudeentschädigung bei Vertragsende
- Wertminderung durch Wohnungsrecht/-e, in Verbindung mit Reallast als Altenteilsrecht
- Wert mit Nießbrauch und bedingtem Rückübertragungsanspruch belasteter Immobilien
- Wertermittlung bei Leitungsduldungsrechten oder Tankstellenrechten
- Wertminderung durch Geh-, Fahr-, Leitungs-, Fensterrechte, Bauverbote
- Grundstücks-Überbau, Notweg - Überbaurente, Notwegrente
- Sachwert von Gebäude und Anpflanzungen nach Schuldrechtsanpassungsgesetz
- Wertermittlung bei Baulasten, Denkmalschutz, Planungsschäden, Enteignung sowie bei
   Umlegungs-, Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen

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  Markt- und Standortbewertungen


Zum Beispiel:
- Machbarkeitsstudien, wirtschaftliche Optimierung
- Miet- und Kaufpreisentwicklungen
- Kalkulation von Aufwand und Ertrag von Projekten
- Nutzwertanalysen, Standortvergleich

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  Vom Auftrag zum Gutachten

Gutachtenvertrag

Nach Beratung Ihres Bewertungsproblems und Abschätzung des Kostenrahmens erfolgt bei Privatgutachten die Beauftragung gem. §§ 631 ff BGB (Werkvertrag). Wir sind verpflichtet, Gutachten persönlich, fachgerecht und rechzeitig zu erstatten. Die Kosten richten sich nach Umfang, Schwierigkeit, Immobilienwert bzw. nach gesetzlichen Vorschriften:

  •  Honorar nach Richtlinie des BVS für Wertermittlungsgutachten
  •  Vergütung nach JVEG bei gerichtlicher Beauftragung
  •  Honorar nach Zeitaufwand für gutachterliche Stellungnahmen
  •  Pauschalhonorar für Beleihungswertgutachten, Portfoliobewertungen
 

3 Beispiele:

(1) Nachweis des niedrigeren Wertes (§ 146 Abs. 7 BewG) gegenüber Finanzamt durch
    Verkehrswertgutachen gem. § 194 BauGB für 2-Familienhaus mit Wohnungsrecht
    in Berlin-Reinickendorf, OT Wittenau (Oktober 2021):
    - Ermittelter Wert = 200.000 EUR   (--> persönliche Steuerersparnis = 26.000 EUR)
    - Gutachten: 2 Exemplare à 45 Seiten (Textteil, Bilddokumentation, Quellen)
    - Gutachtenkosten inkl. Nebenkosten insgesamt = 2.960 EUR inkl. ges. USt.

(2) Verkehrswert eines Wohn- und Geschäftshauses zu einem zurückliegenden Stichtag
    als Grundlage zur Ermittlung eines Zugewinnausgleichs gem. §§ 1372 ff BGB
    bei Beendigung der Ehe:
    - Ermittelter Verkehrswert (Endwert) = 1.250.000 EUR
    - Gutachten: 4 Exemplare à 50 Seiten (Textteil, Mietenaufstellung, Bilddokumentation)
    - Gutachtenkosten inkl. Nebenkosten insgesamt = 4.160 EUR inkl. ges. USt.

(3) Prüfung der Kaufpreis-Angemessenheit einer Eigentumswohnung anhand der
    vom Auftraggeber zur Prüfung vorgelegten Projektunterlagen:
    - Gutachterliche Stellungnahme - kein Gutachten zum Verkehrswert i.S. § 194 BauGB
    - Kosten pauschal = 2.142 EUR inkl. ges. USt.


BVS-Richtlinie (Auszug Honorartabelle):  Auszug BVS-RL.pdf:      E-Mail  Nach oben  

Erforderliche Unterlagen

Zur sachgerechten Wertermittlung sind in Abhängigkeit von Objekt und Zweck der Bewertung Unterlagen des Auftragebers erforderlich zu:

  •  Grundstück (Grundbuch, Auszug aus der Liegenschaftskarte)
  •  Gebäuden (Grundrisse, Schnitt, Flächen-/Raumberechnungen)
  •  Aufgeteilten Objekten (Teilung, Gemeinschaftsordnung, Bewirtschaftung)
  •  Lasten und Rechten (Erbbaurechtsvertrag, Wohnungsrecht, Nießbrauch)
  •  Nutzungen (Miet-, Pachtverträge, Kosten-/Einnahmenübersicht)
  •  Bescheiden öffentlicher Verwaltungen, Gerichte oder Finanzamt
 
Fehlende benötigte Unterlagen fordern wir von Ämtern bzw. aus Archiven an. Für Bescheide und Informationen können Verwaltungen Gebühren bzw. Kosten erheben.

Überblick wichtiger Unterlagen: Unterlagen.pdf: 

Marktrecherche

Unsere Gutachten gründen sich auf eigene Marktbeobachtungen und aktuelle Richt- bzw. Vergleichswerte der Gutachterausschüsse und Amtsverwaltungen. Dem Zweck entsprechend erfolgt unsere marktkonforme Bewertung zum gegenwärtigen, zu zeitlich zurückliegendem Stichtag oder für kreditwirtschaftliche Zwecke entsprechend Kreditlaufzeit.

Besondere Objektmerkmale

Mit dem Eigentum am Grundstück verbundene Rechte oder auf dem Grundstück ruhende Belastungen werden von uns anhand öffentlicher Register, Archivunterlagen und vorgelegter Verträge gewissenhaft ermittelt und ausgewiesen, da sie erheblichen Einfluss auf Nutzungs- bzw. Verwertungsmöglichkeit und damit auf den Grundstückswert haben können.

Bewertungsmethoden

Neben Bewertungsverfahren nach Baugesetzbuch und Immobilienwertermittlungsverordnung oder nach Pfandbriefgesetz und Beleihungswertverordnung werden entsprechend Zweck und Aufgabenstellung auch finanzmathematische bzw. DCF-Verfahren [IAS 40.46 (c)] oder hausinterne Methoden des Auftraggebers zur Wertermittlung angewandt.

Bearbeitungszeit

Nach Objektbesichtigung (ggf. einschließlich Aufmaß) und Einsicht erforderlicher Unterlagen beträgt die reine Bearbeitungszeit für Einzelgutachten etwa 10 Arbeitstage. Für aggregierte Einzelbewertungen, Besichtigungsbewertungen, Cluster- bzw. Portfolioanalysen anhand von Vergleichstransaktionen und Desktopbewertungen vereinbaren wir mit Ihnen Bearbeitungszeiten und Honorar individuell nach Zeitaufwand bzw. Objektumfang.

Ausfertigung

Gutachten werden individuell, prüfbar und nachvollziehbar erstattet mit Nachweis genutzter Unterlagen, Quellen- und Bilddokumentation. Bei größerem Objektumfang kann die Bereitstellung zusätzlich in digitaler Form erfolgen.

Gewährleistung Gutachtenqualiät

Unsere Gutachten gründen sich auf persönliche Besichtigungen, eingesehene Katasterunterlagen und nachvollziehbare Ableitungen genutzter Daten mit nachprüfbaren Quellenangaben. Angewandte Bewertungsverfahren und Ergebnisse werden verständlich erklärt und begründet. Dem Verwendungszweck entsprechend sind unsere Gutachten geeignet zur Vorlage bei Gerichten, Behörden oder Banken. Für die Qualität unserer Gutachten leisten wir Gewähr über mindestens 3 Jahren (§ 195 BGB). Eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung liegt vor.


Checkliste Gutachtenqualität:  Unterlagen.pdf:       Nach oben